ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Daria Keim Fotografie (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5,6 sowie Abs.2 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Daria Keim Fotografie wird der einzige professionelle Fotograf sein, der an dem Hochzeitstag engagiert wird, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit engagiert werden.
(5) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet sind.
(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte je nach gewählten Paket, gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so wird grundsätzlich verlangt, dass er als Urheber des Lichtbildes genannt wird. Wird dieses Recht verletzt, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und richtet sich nach dem gewählten Paket. der Anwesenheitsdauer am Tag der Hochzeit (durchschnittlich 200 Bilder bei kurzer Begleitdauer, bis zu 500 Bilder und mehr, bei einer Ganztagesbegleitung) . Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Exklusivität und Befugnisse
Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 4 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien können sowohl Standart-Paketangebote, als auch Honorare als Stundensatz, Tagessatz oder individuell vereinbarte Pauschalen berechnet werden. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Rechnungen sind nach Leistungserbringung fällig oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Anzahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, mehr als 30 Minuten überschritten, oder in gleicher Form vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
(4) Eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Honorars ist bei Vertragsschluss als Anzahlung innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Die erstellten Angebote sind freibleibend. Der verbleibende Rechnungsbetrag von 50% wird spätestens am Tag des Anlasses fällig. Für den pünktlichen Eingang der Zahlung gilt nicht das Datum der Überweisung, sondern der Eingang des Rechnungsbetrages auf das Konto des Empfängers. Lieferung des Bildmaterials erfolgt nach vollständiger Bezahlung des komplett vereinbarten Rechnungsbetrages. Der früheste Liefertermin des Bildmaterials berechnet sich 8 Wochen nach dem Anlass. Ein Preview in digitaler Form im Umfang von 20 Bildern kann innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung gestellt werden, dies jedoch nur nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.
(5) Tritt der Auftraggeber drei Monate vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, werden 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer einbehalten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 5 Haftung/ Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline sowie die Art und Weise der Übermittlung wird vom Daria Keim Fotografie bestimmt.
(6) Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Daria Keim Fotografie nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) die gebuchte Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin ausfallen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
In jedem Fall wird Daria Keim Fotografie aus ihrem vorhandenen Tool von hochqualifizierten Kollegen einen Ersatz anfragen. Je nach Verfügbarkeit wird der Kontakt zwischen Auftraggeber und neuen Fotografen zur Verfügung gestellt. Die Konditionen müssen in diesem Fall zwischen den Parteien neu verhandelt werden. Entsprechen die Konditionen nicht den Vorstellungen des Kunden oder der Fotograf wird vom Kunden nicht akzeptiert, haftet Daria Keim Fotografie nicht. Im Falle eines Ausfalles von Daria Keim Fotografie wird die erhaltene Anzahlung voll umfänglich zurück bezahlt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
(7) Kann der Hochzeit auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Sofern die Hochzeit auf Grund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Auftragnehmer realisierbar ist.
(8) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei der Übersendung von digitalen Dateien bedient sich Daria Keim Fotografie der üblichen online Versendungsmöglichkeiten z.B. Whatsapp, Telegram, Vigbo, Instagram, Email etc. Der Vertragspartner ist mit dieser Art der Übersendung einverstanden und entbindet Daria Keim Fotografie jeglicher Haftung. Wünscht der Vertragspartner eine andere Übermittlungsform, ist dies schriftlich festzulegen.
§ 6 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
(4) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.